Pro Bono-Rechtsberatung

Der lateinische Begriff „pro bono“ bezeichnet die unentgeltliche Weitergabe von beruflicher Expertise für das Gemeinwohl. Für den Pro Bono Deutschland e.V. beschränkt sich „pro bono“ auf die honorarfreie rechtliche Beratung im Sinne der Vereins-Definition von Pro Bono-Rechtsberatung. Pro Bono-Rechtsberatung ist in Deutschland nicht gesetzlich definiert. Für Pro Bono-Mandate geltend die gleichen Sorgfalts-, Vertraulichkeits- und Qualitätspflichten wie in der Beratung von kommerziellen Mandaten.

Definition des Pro Bono Deutschland e.V.

Pro Bono-Rechtsberatung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck und besteht in der Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

Pro Bono-Rechtsberatung bietet…

Zugang zum Recht

Zugang zum Recht für juristische Personen mit gemeinnützigen Zielen und Rechtssuchende mit berechtigten Anliegen, die die Voraussetzungen für staatliche Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe nicht erfüllen.

Bürgerschaftliches Engagement für den Anwaltssektor

Eine Möglichkeit für die Anwaltschaft, sich bürgerschaftlich zu engagieren und einen qualifizierten Mehrwert für das Gemeinwohl zu erbringen.

Pro Bono-Rechtsberatung ist kein(e)…

Ersatz für staatliche Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Pro Bono-Rechtsberatung soll eine sinnvolle Ergänzung zu staatlich angebotenen Kostenhilfen sein. Sie soll Organisationen mit gemeinnützigen Zielen und Rechtsuchenden mit berechtigten Anliegen, die die Voraussetzungen für staatliche Unterstützung nicht erfüllen, helfen, ihren Rechtsberatungsbedarf zu decken und damit Zugang zum Recht ermöglichen.

Kostenlose Gefälligkeitsberatung im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis

Die unentgeltliche rechtliche Beratung aufgrund persönlicher Beziehungen für Einzelpersonen fällt in der Regel nicht unter den Begriff Pro Bono-Rechtberatung.

Ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb der Rechtsberatung

Freiwillige oder ehrenamtliche Arbeit durch Juristen, die außerhalb der Rechtsberatung geleistet werden, fällt nicht unter Pro Bono-Rechtsberatung, da mit diesen Tätigkeiten keine Mandatsbeziehung begründet wird, die unter den besonderen Schutz des Anwalt-Mandanten-Verhältnisses fällt. Dazu zählen unter anderem Vorstandstätigkeiten in Organisationen soweit sie nicht der rechtlichen Beratung der Organisation dienen; ferner Workshops, Schulungen, Vorlesungen, Informationsver-anstaltungen zu rechtlichen Themen oder Rechtskundestunden für Schüler.

Akquisemöglichkeit für entgeltliche Mandate
Kostenlose Beratung, die mit der Absicht unentgeltlich angeboten wird, bezahlte Folgeberatung zu generieren, ist keine Pro Bono-Rechtsberatung. 
Pro-Bono-Mandate gelangen in der Regel nicht auf den Rechtsdienstleistungsmarkt. Als Pro-Bono-Mandate qualifizieren sich solche Mandate, die (i) nicht durch finanzielle und/oder personelle Ressourcen beim Mandanten gedeckt sind oder (ii) vom Mandanten allein eventuell nicht im Sinne des Mandanten erledigt würden oder (iii) im Fall von gemeinnützigen juristischen Personen/Organisationen Ressourcen in Anspruch nehmen, die dem Mandanten bei der Erfüllung seiner eigentlichen Ziele und Zwecke fehlen.

Der Pro Bono Deutschland e.V. ist selbst nicht rechtsberatend tätig und vermittelt auch keine Mandate an Anwälte oder Kanzleien.

Informationen für rechtsuchende Einzelpersonen

Studentische Rechtsberatungen

Auf der Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes bieten Studentische Rechtsberatungen, auch Legal Clinics oder Law Clinics genannt, unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Personengruppen unentgeltliche Rechtsberatung an.

Informationen zu studentischen Rechtsberatungen finden Sie auf den Seiten des „Bund Studentischer Rechtsberater e.V. (BSRB)“ sowie – für Migrationsrecht – auf den Seiten der „Refugee Law Clinics Deutschland“.

Staatliche Kostenhilfen für Menschen mit niedrigen Einkommen

Rechtsuchende mit niedrigem Einkommen können unter Umständen Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen dazu.

Anwaltssuche

Rechtsanwaltskammern sind eine mögliche Anlaufstelle für die Suche nach einem Anwalt. Viele Rechtsanwaltskammern haben auf ihrer Homepage eine Rechtsanwaltssuche eingerichtet.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist das Rechtsinformationsportal des Deutschen Anwaltvereins im Internet.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Anbieter im Internet, die eine Anwaltssuche anbieten.

Beratungs- und Auskunftsstellen

In Hamburg erteilen Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA) Auskunft, in Bremen sog. Arbeitnehmerkammern. Teilweise erteilen Amtsgerichte für bestimmte Rechtsfragen Auskünfte.

Bei Verbraucherfragen können die Verbraucherzentralen eine Anlaufstelle sein. In Mietfragen der Mieterschutzbund.

Informationen für rechtssuchende Organisationen

Das gemeinnützige UPJ Netzwerk für Corporate Citizenship und CSR betreibt eine Vermittlungsplattform für Pro Bono-Rechtsberatung und hat Zugriff auf ein Netzwerk von Pro Bono-Anwälten und Kanzleien. Auf den Seiten von UPJ e.V. finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pro Bono-Rechtsberatung sowie einen Anmeldebogen für Ihre Beratungsanfrage.

Pro Bono Deutschland e.V. und einige seiner Mitgliedskanzleien unterstützen die Vermittlungsplattform für Pro Bono-Rechtsberatung ideell und finanziell.
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